Die Widerrufsbelehrung rechtskonform gestalten

Die Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher hat im Onlinehandel eine hohe Priorität, wobei als Onlinehandel nicht nur der Vertrieb über den eigenen Onlineshop gemeint ist, sondern ebenso der gewerbliche Handel über Plattformen wie eBay oder Amazon.

Zur Informationspflicht zählt auch die Widerrufsbelehrung, die Kunden lückenlos und rechtskonform zur Verfügung gestellt werden muss und die alle Informationen rund um das Widerrufsrecht beinhaltet.

Für die Erstellung einer entsprechenden Belehrung, kann eine Widerrufsbelehrung Vorlage genutzt werden, die rechtssicher ist. Diese ist zumeist kostenlos im Internet erhältlich und kann heruntergeladen oder kopiert werden.

Was sollte man bei der Suche nach einer Widerrufsbelehrung Vorlage beachten?

Bei der Suche sollte man in jedem Fall darauf achten, dass man eine aktuelle Vorlage findet, die auch der Rechtslage entspricht. Hierbei sollte man keinesfalls unaufmerksam sein, da es eine Vielzahl von veralteten Vorlagen und Mustern gibt, die den Anforderungen nicht mehr gerecht werden.

Durch den stetigen Wandel des World Wide Web oder des Onlinehandels war es im Laufe der Jahre notwendig, eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, wobei diese zumeist mit der Herausgabe neuer Muster einhergingen.

Diese Muster sind noch immer im Netz auffindbar, sollten aber keinesfalls Verwendung finden, da sie bereits während ihrer Geltungsdauer von unterschiedlichen Gerichten als unzureichend befunden wurden. Die letzte Änderung der Gesetze 2014 sorgte dafür, dass eine einheitliche Regelung innerhalb der gesamten EU Gültigkeit hat. Hierbei wurde die Informationspflicht deutlich verschärft und es kann zu einer umfassenden Überarbeitung des Widerrufsrechts.

Woran erkennt man auf Anhieb ein aktuelles Muster?

Bei der Neudefinition des Widerrufrechts wurde eine Frist von 14 Tagen für den Verbraucher eingeführt. Diese verlängert sich u 12 Monate, wenn Händler nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehren.

Zuvor gab es diese Regelung nicht, so dass bei fehlender Belehrung die Frist für den Widerruf überhaupt nicht zu laufen begann, so dass dieses im Grunde ewig ausgeübt werden konnte.

Bereits schon an diesen Unterschieden kann man ein veraltetes Muster von einem neuen Muster unterscheiden. Händler, die sich voll und ganz sicher sein wollen, greifen jedoch zumeist auf Servicepakete zurück, die entsprechend aktuelle Rechtstexte beinhalten und darüber hinaus auch Aktualisierungen bei Veränderungen gewährleisten. So ist sichergestellt, dass auch die Widerrufsbelehrung auf dem aktuellen Stand ist.

Wofür gibt es das Widerrufformular?

Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen wurden Händler verpflichtet, ihren Kunden ein Formular für den Widerruf zur Verfügung zu stellen. Dieses soll es Verbrauchern erleichtern, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Das Formular kann ebenso in Schriftform als auch elektronisch über die Webseite zur Verfügung gestellt werden. Ist dies der Fall, muss der Händler den Eingang des Widerrufes zeitnahe bestätigen.

Müssen Kunden das Formular für den Widerruf nutzen?

Zwar besteht für Händler die Verpflichtung der Bereitstellung eines solchen Formulars, jedoch keine Verpflichtung für Verbraucher, dieses bei Widerruf in Anspruch zu nehmen.

Der Widerruf kann ebenso auf andere Weise schriftlich erklärt werden als auch telefonisch. Wichtig ist hierbei, dass der Widerruf klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Rechtfertigen müssen sich Verbraucher aufgrund eines Widerrufes nicht. Es reicht vollkommen aus, seinen Willen diesbezüglich ganz unmissverständlich zu erklären.

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