Allgemeine Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Kaufvertrages

Gemäß §305 BGB Abs. 1 definiert sich der Begriff Allgemeine Geschäftsbedingungen wie folgt: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt…“, was bedeutet, dass die durchaus ein wichtiger Faktor sind, der Einfluss auf den Vertragsabschluss zweier Parteien nimmt.

Allerdings ist dies nicht gleichzustellen damit, dass die Geschäftsbedingungen auch automatisch ein vertraglicher Bestandteil sind. Denn dies sieht die aktuelle Gesetzeslage so nicht vor. §305 BGB Abs. 2 stellt ausdrücklich klar, dass der Verbraucher zum einen von den AGBs rechtzeitig Kenntnis haben, und zum anderen diese auch als vertraglichen Bestandteil akzeptieren muss.

Das Akzeptieren entsprechender Bedingungen bedeutet allerdings nicht, dass Onlineshop Betreibern freigestellt ist, wie sie ihre Geschäftsbedingungen gestalten. Denn finden sich in diesen Klauseln, die unzulässig sind, werden diese nicht grundsätzlich auch wirksam.

AGB dürfen keine Klauseln enthalten, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen und es muss dafür Sorge getragen werden, dass die AGB klar verständlich sind und keine Formulieren enthalten, die auf verschiedene Weise auslegbar sind.

Was sollte man nicht zum Inhalt der Geschäftsbedingungen machen?

Wie bereits erwähnt dürfen Verbraucher durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf unangemessene Weise benachteiligt werden, wobei auch zwanghafte Bindungen an weitere Käufe im entsprechenden Onlinehandel ebenso unzulässig sind wie die Aushebelung von gesetzlichen Fristen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Widerruf.

Auch wenn für Unternehmen AGB notwendig sind, um etwaige Sonderregelungen zu treffen, bedeutet dies nicht, dass damit andere Gesetzesregelungen außer Kraft gesetzt werden. Diese sollten vielmehr in die AGB rechtskonform mit einbezogen werden.

Zu den AGB gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die sehr genau darstellen, welche Formulierungen und Klauseln nicht zulässig sind. Unternehmer die ihre AGB selbst erstellen möchten, sollten diese hinzuziehen, um sich daran zu orientieren.

Wo findet man eine Vorlage für AGBs?

Das Internet bietet eine Vielzahl von Quellen für Muster oder die eine oder andere Vorlage, die kostenlos zur Gestaltung der AGBs verwendet werden können. Jedoch sollte bei der Nutzung ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf die Formulierung, die aktuelle Gesetzeslage und etwaige zuvor gefällte Gerichtsurteile gelegt werden.

Dies ist für Onlinehändler oft eine große Herausforderung und nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, die oft gar nicht vorhanden ist. In den meisten Fällen kommt es daher bei der Gestaltung der AGB zu Fehlern, die durchaus Grundlage für eine Abmahnung darstellen können.

Daher ist die Nutzung von Muster AGB oder einem AGB Generator nur eingeschränkt empfehlenswert. Grundsätzlich wäre an dieser Stelle eine juristische Prüfung der AGB oder eine Prüfung durch einen fachlich geschulten Dienstleister, der sich auf entsprechende Bereiche spezialisiert hat, von großem Vorteil.

Denn so erhalten Verkäufer nicht nur rechtssichere Geschäftsbedingungen, sondern ebenso auch eine Haftungsübernahmegarantie, sollte es trotzdem zu einer Abmahnung kommen.

Was tun bei einer Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Geschäftsbedingungen?

Mit einer Abmahnung wegen wettbewerbswidriger AGB ist keinesfalls zu spaßen, so dass man diese nicht ignorieren sondern umgehen handeln sollte.

Das bedeutet, dass bei einer zutreffenden Abmahnung der abgemahnte Sachverhalt schnellstmöglich behoben werden muss. Auch eine Rechtsberatung ist durchaus empfehlenswert, um Fehler beim weiteren Vorgehen zu vermeiden.

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