Die AGB Onlineshop bezogen erstellen

Die Geschäftsabläufe und Bedingungen für einen Vertragsabschluss sind im Onlinehandel abhängig von der Art des Betriebs durchaus individuell, so dass häufig auch unterschiedliche Bedingungen für einen Vertragsabschluss gegeben und durch den Kunden akzeptiert werden müssen.

Diese werden grundsätzlich in den sogenannten AGB Onlineshop bezogen festgelegt und sollten dem Kunden bereits vor Vertragsabschluss hinreichend bekannt sein, was bedeutet, dass diese vor Abschluss einer Bestellung zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch sollten Onlinehändler nicht davon ausgehen, dass die AGB grundsätzlich einen Bestandteil des Kaufvertrages bilden. Dies ist nur dann der Fall, wenn es darüber eine entsprechende Vereinbarung gibt und der Kunde sich mit dieser einverstanden erklärt hat. Auf Einhaltung der Bedingungen kann der Verkäufer ebenfalls nur dann bestehen, wenn die Klauseln, die in den AGB Onlineshop enthalten sind, auch der aktuellen Rechtslage entsprechen und nicht gegen etwaige gesetzliche Regelungen verstoßen.

Muster nutzen bei Erstellung der AGB: spezielle Regelungen einbringen?

Bei der Nutzung von einem AGB Muster als Vorlage für die Gestaltung der eigenen AGBs ist vieles zu beachten. Insbesondere dann, wenn spezielle Sonderregelungen im Betracht kommen, die nicht den allgemeinen Regeln entsprechen, wie man sie typischerweise in einem Muster findet. Entsprechende Regelungen können beispielsweise bei Onlineshop Betreibern notwendig sein, die bestimmten Gesetzen unterliegende Artikel vertreiben, oder auch bei Gewerbetreibenden, die über eBay oder Amazon am Onlinehandel teilnehmen. Um diese entsprechend sinnvoll in die AGBs einzufügen, sollten Händler ein gewisses Hintergrundwissen mitbringen oder ggf. auf Hinweise auf verschiedenen Rechtswebseiten zurückgreifen. Hier findet man sehr oft Informationen dazu, wie man spezielle Regelungen in den eigenen AGB unterbringt. Als Grundlage kann hierbei ebenfalls ein Muster als Vorlage dienen, welches man kostenlos im Internet finden kann.

Worauf achten bei der Auswahl eines kostenlosen Musters?

Onlineshop-Betreiber, die ein kostenloses Muster nutzen möchten, um ihre AGBs zu erstellen, sollten darauf achten, dass die Vorlage möglichst aktuell ist. Denn so ist davon auszugehen, dass ggf. auch die aktuelle Rechtsprechung bei der Erstellung des Musters berücksichtig wurde. Dies gilt auch dann, wenn anstelle eines Musters ein AGB Generator verwendet wird, in dem nur noch die entsprechenden Daten des Unternehmens eingegeben werden müssen. Darüber hinaus ist es wichtig, die fertigen AGB im Anschluss zu prüfen und bei Unsicherheiten auch die Gesetze und aktuellen Urteile zu Rate zu ziehen, um weitestgehend auf der sicheren Seite zu sein. Die AGBs rechtsichere zu gestalten reicht für eine gewisse Zeit aus. Kommt es allerdings zu Änderungen oder neuen Erkenntnissen in Zusammenhang mit Gerichtsentscheiden, sollten die AGBs überarbeitet und entsprechend angepasst werden.

Abmahnung wegen AGB-Klauseln erhalten: wie geht man vor?

Eine Abmahnung an sich ist grundsätzlich nur dann mit Konsequenzen verbunden, wenn diese auch mit einer Unterlassungserklärung einhergeht, was allerdings sehr häufig der Fall ist. Trift eine solche Abmahnung ein, sollte zuerst einmal umfassend geprüft werden, ob der geschilderte Sachverhalt auch wirklich den Tatsachen entspricht. Nicht immer sind Abmahnungen gerechtfertigt, da sie durch die Anwälte nicht ausreichend geprüft werden, so dass dies immer der erste Schritt sein sollte. Bei gerechtfertigter Abmahnung ist es wichtig schnell zu handeln, den abgemahnten Sachverhalt zu beheben und eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

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