Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung

Eine formelle Abmahnung Urheberrecht kann aus unterschiedlichen Gründen ergehen, denn gerade in diesem Bereich ist die Gefahr einer rechtswidrigen Handlungsweise besonders groß. Dies beginnt beispielsweise mit unberechtigter Nutzung von Bildern oder Texten und geht bis hin zur illegalen Nutzungsweise sogenannter Tauchbörsen, auch Filesharing genannt, bei denen es zum Uploaden und Downloaden von Medien kommen kann, die nicht von Personen bereitgestellt wurden, die auch das Recht dazu haben.

Dies kann beispielsweise bei neu erschienen Filmen, E-Books, Software oder auch Musikstücken der Fall sein. Es kann sogar durchaus passieren, dass ein einzelner Download auch als unbefugtes Bereitstellen von Medien gewertet werden kann. Denn letztendlich ermöglichen es Tauschbörsen wiederrum auch direkten Zugriff anderer Nutzer auf die heruntergeladenen Daten.

Tauschbörsen gehören zu den häufigsten Gründen, aus denen Abmahnungen an Internetnutzer ergehen. Man spricht hier sogar von regelrechten Abmahnwellen, bei denen eine Vielzahl von Nutzern aufgrund desselben Rechtsverstoßes abgemahnt und zur Schadensersatzzahlung aufgefordert werden können.

Hierbei kann die Abmahnung nicht nur die Person treffen, die einen Download bereitgestellt oder in Anspruch genommen hat, sondern insbesondere den Anschlussinhaber, der wesentlich leichter zu ermitteln ist.

Abmahnung Urheberrecht: wie kann man eine solche vermeiden?

Urheberrechtsverletzungen gehören im Grunde zu den Rechtsverstößen, die man recht einfach vermeiden kann, in dem man weder fremde Bilder noch Texte oder Musikstücke nutzt, beispielsweise um die eigene Webseite zu gestalten.

Dies sollte man grundsätzlich nur dann tun, wenn eine schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers oder des Urhebers vorliegt und dann auch nur in dem Rahmen, in dem die Nutzung erlaubt wurde. Tauschbörsen, in denen Daten hin und her getauscht werden, sind im Zweifelsfalle zu meiden, wenn nicht klar ist, bei welchen Medien es erlaubt ist, diese kostenlos zu laden, und welche illegal bereitgestellt wurden.

Ein wenig komplizierter ist es bei Daten, die zum Kauf auf Plattformen wie Amazon, beispielsweise in Form von Musikstücken oder einem E-Book angeboten werden. Hier sollte man wissen, dass man diese nur in einem bestimmten Rahmen nutzen darf. Inwieweit die Nutzung möglich ist, erschließt sich meist aus den Bedingungen, die beim Verkauf angegeben sind.

Abmahnung Urheberrecht auch bei lizenzfreien Bildern?

Menschen, die Suchmaschinen nutzen, um nach lizenzfreien Bildern für die eigene Webseite oder den eigenen Onlineshop zu suchen, glauben sich oft auf der sicheren Seite, was jedoch keinesfalls zutrifft. Tatsache ist dagegen, dass bei einer solchen Suchanfrage lediglich die Suchbegriffkombination aufgegriffen wird, die sich eventuell an irgendeiner Stelle auf der fremden Webseite befindet, auf denen die Bilder genutzt werden.

Dies muss nicht zeitgleich bedeuten, dass die lizenzfreie Nutzung tatsächlich erlaubt ist. Auch sollte man abklären, was lizenzfrei in Zusammenhang mit diesen Werken überhaupt bedeutet, da zumeist die Nutzung nicht in allen Bereichen kostenlos erlaubt ist.

Oft geht die Genehmigung nicht soweit, dass die Bilder zur Gestaltung, beispielsweise einer gewerblichen Webseite, freigegeben sind und selbst wenn, können mit der Nutzung eventuelle Bedingungen verknüpft sein, wie z. B. eine Link auf die Seite des Urhebers. Auch im Online Handel gilt hierbei: Produktfotos von Herstellerseiten nur dann im eigenen Shop oder eBay Shop verwenden, wenn der Hersteller dies schriftlich genehmigt.

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