Urheberrecht Abmahnung – wie es dazu kommen kann

In sehr vielen Fällen, wo Personen das Internet zu gewerblichen Zwecken als auch privaten nutzen, kommt es zu einer Urheberrecht Abmahnung bzw. einer Abmahnung, die auf einer Urheberrechtsverletzung beruht.

Als Urheberrecht bezeichnet man einen subjektiven und absoluten Rechtsbereich, des Aufgabe es ist, das geistiges Eigentum eines Urhebers zu schützen. Es regeln alle notwendigen Belange in Bezug auf das Verhältnis des Urhebers sowie dessen möglicher Nachfolger zum geschaffenen Werk. Hierbei kann es sich ebenso um Texte als auch Musikstücke, Videos und Bilder handeln.

Durch das Herunterladen von nicht freigegebenen Medien in Tauschbörsen kann man somit genauso eine Abmahnung erhalten wie auch durch die Nutzung fremder Texte oder Fotos auf Internetseiten, im Onlineshop oder im Onlinehandel auf Plattformen wie eBay oder Amazon.

Wie kann man eine Urheberrecht Abmahnung verhindern?

Grundsätzlich gilt, dass Texte, Bilder und verschiedene andere Medien einen Urheber haben, der in den meisten Fällen auch alle Urheberrechte besitzt. Somit sollte klar sein, dass eine ungenehmigte Benutzung dieser Medien nicht rechtskonform ist.

Zwar gibt es Texte und Bilder, bei denen die Nutzung möglich ist, jedoch ist der Nutzungsrahmen zumeist in Form einer Lizenz festgelegt. Über diese genehmigten Nutzungsmöglichkeiten hinaus, dürfen diese Medien nicht weiter verwendet werden. Man kann also davon ausgehen, dass grundsätzliche eine schriftliche Anfrage nötig ist, wenn man bestimmte Medien oder Medienteile verwendet möchte.

Ebenso sollte auch die Genehmigung schriftlich erfolgen und genau aufzeigen, was erlaubt ist und was nicht. Auf diese Weise sind Internetnutzer auf der sicheren Seite. Bei Tauschbörsen dagegen besteht immer die Gefahr die Rechte Dritter zu verletzen, da hier nur schwer abschätzbar ist, ob die Medien vom Urheber selbst hochgeladen und freigegeben sind oder nicht.

Bei neueren Filmproduktionen und Musikstücken sollte man allerdings immer davon ausgehen, dass es sich beim Hoch- und Herunterladen um einen Verstoß handelt. Denn diese sind in den wenigsten Fällen kostenlos erhältlich.

Wie sollte man bei einer Urheberrecht Abmahnung reagieren?

Wie grundsätzlich auch bei jeder anderen Abmahnung ist es notwendig, dass zuerst einmal geprüft wird, von wem diese Abmahnung erstellt wurde. Hierbei kann ebenso ein vertretender Anwalt eine Abmahnung für seinen Mandanten versenden als auch der etwaige Geschädigte selbst seine Rechte in Anspruch nehmen und eine solche verfassen.

Wichtig ist allerdings hierbei, dass nur ein Anwalt Gebühren für diese berechnen und eventuell geltend machen kann. Eine Privatperson oder ein Unternehmen, welches sich gestört oder geschädigt fühlt, darf keine Gebühren erheben, so dass diese auch nicht vom Abgemahnten getragen werden müssen.

Ebenso ist natürlich relevant, ob der Sachverhalt, der in der Abmahnung dargestellt wird, tatsächlich zutreffend ist und ob es sich dabei um eine Rechtsverletzung handelt. Denn insbesondere wenn Abmahnungen durch vermeintlich Geschädigte verfasst werden, kann es dazu kommen, dass die Rechtsprechung eventuell einen notwendigen Rechtschutz gar nicht vorsieht.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung beigefügt ist und welche Fristen in der Abmahnung angegeben sind.

Wie sieht eine Abmahnung aus?

Eine Abmahnung ist aufgebaut wie jedes andere anwaltliche Schreiben. Um sich einen Überblick verschaffen zu können, ist es möglich, sich ein Muster oder eine Vorlage aus dem Internet herunterzuladen.

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